Bußgeldbescheid
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2006, 1 Ss 159/05 = VD 2006,78Die Schuldform braucht in einem Bußgeldbescheid nicht mitgeteilt zu werden. Fehlt die Schuldform im Bußgeldbescheid, kann das Amtsgericht von einem Vorlässigkeitsvorwurf ausgehen.


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